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Vorherige Beiträge 4

  • Danke für die Infos.

    Sogge :

    Allerdings wird nicht durch die Gemeinde o.Ä. festgelegt, was Aussen- und Innen-Bereich ist, sondern das wird anhand der Gegebenheiten vor Ort hinfantasiert.
    Anscheinend, je nachdem wer so wo Entscheidungsgewalt ausübt, derzeit erst erlebt. Eine Gemeinde hat Grundstücke zum Innenbereich deklariert, indem die Grenzen jeweils von der äußersten Bebauung gezogen wurden.
  • Ich konnte keine klare Hierarchie zwischen Außen-/Innen-Bereich und Flächennutzungsplan finden. Ein Bebauungsplan steht auf jeden Fall über §34/ 35 BauGB.
    Allerdings wird nicht durch die Gemeinde o.Ä. festgelegt, was Aussen- und Innen-Bereich ist, sondern das wird anhand der Gegebenheiten vor Ort hinfantasiert.
    Den Begriff Wohnbaufläche kennt § 4 BauNVO imi Übrigen gar nicht.
    Wenn du's wissen willst, fag' den Haus und Wagenrat in Leepzsch. die wissen sowas. Theoretisch sollte die Stadtverwaltung aber auch auf die Frage antworten können, was es mit dem FNP auf sich hat...
    Und jetzt noch 'n Smiley, weil sich das so gehört im Internet :?:
  • Hellau ..... vieleicht müsste das Gelände erst trocken gelegt werden, was aber unmöglich bzw. teuer weil sich z.b. Schichtwasser dort sammelt und zufällig irgendeinen Bach in der Nähe speist wäre für Camper Ideal
  • Grundstück für Wagenplatz

    ferdinand

    Moin, Flächennutzungsplan: Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ... ist das Flurgrundstück als Wohnbaufläche (WA) gemäß § 4 BauNVO dargestellt. Laut Stadtverwaltung wird das Gebiet jedoch dem Außenbereich zugeordnet. Klingt diffus, hat wer ne Ahnung ob was wie möglich ist? LG