Ich konnte keine klare Hierarchie zwischen Außen-/Innen-Bereich und Flächennutzungsplan finden. Ein Bebauungsplan steht auf jeden Fall über §34/ 35 BauGB. Allerdings wird nicht durch die Gemeinde o.Ä. festgelegt, was Aussen- und Innen-Bereich ist, sondern das wird anhand der Gegebenheiten vor Ort hinfantasiert. Den Begriff Wohnbaufläche kennt § 4 BauNVO imi Übrigen gar nicht. Wenn du's wissen willst, fag' den Haus und Wagenrat in Leepzsch. die wissen sowas. Theoretisch sollte die Stadtverwaltung…