BW vertrieben

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      Bericht der Vertreibung eines uns nicht unbekannten :( hna.de/kassel/bauwaegler-erneut-unerwuenscht-91717829.html Ich kann seinen Frust verstehen, aber ich befürchte seine Aussage „Wir möchten gerne auch die Kasseler Ämter überzeugen, denn mit dem nötigen Willen stellt das Baurecht kein Problem dar“, so der 51-Jährige. stimmt so nicht. Wenn er Ärger mit den Ämtern hat und es Außenbereich ist, wüsste ich nicht, welche Möglichkeiten das Baurecht hat. Da kann es meiner Meinung nach nur eine stillschweigende Duldung geben und nach der Eskalation erscheint mir das unwahrscheinlich. Tut mir echt leid für die Leute :(
    • Nach aktuellem Gesetz ist es klar, da sehe ich keine Spielräume.

      Ich vermute es hängt damit zusammen, dass Außengebiet viel günstiger als Baugebiet ist. Wenn er da dann offiziell wohnen darf, müsste es Baugebiet sein/werden. Wahrscheinlich liegt das Grundstück i.d. Nähe eines Baugebiets, sonst hätte er es nicht erschließen bzw. sich dort melden können. Aber wenn es jetzt Baugebiet würde, wäre das Grundstück zu billig gewesen und Grundbesitzer hätten nicht noch mehr bekommen.

      Im Prinzip finde ich es gut, dass Wohn"gebäude" gut isoliert sein müssen. Wenn man bedenkt, wie viele dünnisolierte Tinys auf Campingplätzen elektrisch beheizt werden, ist das schon krass viel. Im Prinzip finde ich es auch gut, dass man nicht überall i.d. Landschaft nach Belieben Häuser aufstellen kann.

      Was meines Erachtens fehlt, ist der rechtliche Spielraum für Gemeinden für eine temporäre Nutzung. Ich verstehe schon das Problem eines Beamten etwas zu genehmigen, wofür er keinen Spielraum hat. Die hat er vielleicht für eine stillschweigende Duldung.

      Ich hatte mir mal eine politische Forderung überlegt, aber sie noch nicht ausformuliert. Im Folgenden ein Auszug daraus. Da steht jetzt TH, aber da nehme ich auch Bauwägen mit drunter.

      Ich schlage vor, die Möglichkeit für temporäre Ausnahmegenehmigungen unter der Bedingung der Nachhaltigkeit für eine Zwischennutzung ohne signifikante Bodenversiegelung zu schaffen. Naturgemäß sollen diese Ausnahmegenehmigungen bestehende Regelungen außer Kraft setzen können. Ich denke da an die Zwischennutzung von Wirtschafts- und Industriefächen (z.B. an (nicht unbedingt) aufgegebene Resthöfe, Gärtnereien, ...), Bauernhöfe, Baulücken, Aufstockung von Garagen, .... Also Möglichkeiten, wo man mit gutem Gewissen für eine begrenzte Zeit mit minimaler Flächenversiegelung ein Tiny House vertreten kann - aber kein klassisches größeres Steingebäude für die „Ewigkeit“ und dem Recht des Nächsten für den gleichen Bau. Hier greift dann die Spezifizität des Temporären und des Nachhaltigen, dass es eben nur für ein oder zwei Tiny Houses zwischen den Scheunen des Landwirts gilt oder der befristeten Aufhebung der 3-m-Abstandsregelung für das Tiny House, das mit nachbarlicher Zustimmung per Kran auf die Garage am Gründstücksrand gehoben wird. Ohne dem zeitlich beschränkten Aspekt aktuell eine schwierige bis unmögliche Entscheidung für alle Beteiligten und abgesichert durch das unveränderte Bauordnungsrecht.
    • " In dem Bescheid der Stadt an Huhn heißt es aber auch, dass die Bauwagen das Grundstück verunstalteten. Diese Aussage beziehe sich konkret auf den Paragrafen, so Schwab. Das Orts- und Landschaftsbild dürfe nicht durch „wesensfremde“ Nutzungen beeinträchtigt werden. Wesensfremd seien alle baulichen Anlagen, die nicht der land- oder forstwirtschaftlichen Bodennutzung oder der allgemeinen Erholung dienten. Die Bauwagen seien als „wesensfremd“ einzustufen. "

      Die Einstufen könnte man ändern ..wenn man nur wollte.
      Hätten sie nur einen großen Gülletank gemacht dann wäre alles gut /s

      Ich hab eine stillschweigende Duldung und das schon seit langer Zeit aber wenn ich meine Wägen umsetzen möchte und sei es nur auf das Nachbargrundstück (20 meter weiter) dann ist das alles hinfällig ,das habe ich letze Woche vom Bürgermeister und seinem Baureferenten gesagt bekommen ..
      Da wo ich jetzt bin bin ich sicher bis ich tot umfalle oder so und dann machen wir ein Hügelgrab aus meinem Wagen und ich werde archeologisch wertvoll ^ ^

      Es ist bitter den Bericht zu lesen so viel Engagement und Träume und dann .. aber mal schauen ...wenn ich das richtig gelesen habe ist das letzte wort darüber noch nicht gesprochen ,oder ?
    • Das ist der Artikel über unser Grundstück, und ich wurde zitiert. wagendorf.net/Linkliste/index.…assel-wagenkuppe/#general

      In Kassel ist das eine lange Tradition, den Bauwäglern alle Steine in den Weg zu legen. Seit 22 Jahren lebe ich im Wagen, ich kenne die Geschichte Kassels sehr gut.

      Dass man im Außenbereich nicht wohnen darf stimmt so nicht. Es gibt Möglichkeiten. Etwa, wenn es für die Nutzungsform im Innenbereich kein geeignetes Grundstück gibt, dann ist es im Außenbereich genehmigungsfähig - mit dem nötigen Willen. Andere Möglichkeiten gibt es auch noch. Findet man alles u.a. in der Studienarbeit "Wohnen ohne Fundament" (Anhang, hier Bezug auf Seite 23).

      Die Kuriosität: Mein eigener Wagen (der Kleine hinter dem Saunawagen in meinem Bild) ist mein Wohnanhänger, ich bewege ihn aber auch, er ist angemeldet und hat TÜV. Da ich darin wohne, würde ich aber eine Baugenehmigung benötigen, denn nach dem hessischen Baurecht wäre selbst eine Hundehütte genehmigungspflichtig, wenn sie fest bewohnt wird. Dann darf ich den Wagen aber nicht mehr bewegen. Da würde ich zuvor eine Abrissgenehmigung benötigen. Ist so übertragbar auf alle Wagen auf dem Grundstück, aber das Beispiel des zugelassenen und tatsächlich häufig bewegten und bewohnten Wagens macht den Schwachsinn deutlich, zudem ist er auch unter 30m³ umbautem Raum und als nicht-wohngenutzter Raum wäre er genehmigungsfrei. Gleichzeitig sagt der Artikel klar, die Problematik sei, dass die Wagen ortsgebunden seien, was aber gleichzeitig gefordert wird. Wenn ich es mir leisten könnte, würde ich täglich einmal unterwegs sein und anschließend eine Baugenehmigung beantragen, wenn ich wieder zurück bin, denn jedes Mal, wenn ich ein Mal weg war, beginnt ja streng genommen das Prozedere von Neuem. Wäre doch herrlich, das ganze auf die Art und Weise ins Absurde zu ziehen.

      Mal schauen, wie es weiter geht.

      Knallbunte Grüße, der Chicken
      circuswagenwelt.de/
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    • Das letzte Wort ist nicht gesprochen. Und die Darstellungen in dem Radiobeitrag sind unvollständig und tw. falsch. Es handelt sich um ein Gewerbegebiet, das Grundstück ist ein Gewerbegrundstück, und in der eigenen Versagung der Baugenehmigung hat das Amt selber erklärt, dass es sich um gemischte Baufläche handelt. Und das geht auch aus dem Flächennutzungsplan hervor, ganz eindeutig, 2/3 ist gemischte Baufläche, und zwar im Bereich der bewohnten Wagen, und insofern ist die Baugenehmigung durchaus machbar. Es ist mitnichten nicht genehmigungsfähig. Ohnehin: Hier sind zwei Gewerbe ansässig, auf Gewerbegrundstück darf man auch im Außenbereich wohnen, quasi in Hausmeisterart, wird - auch in Kassel - vielfach so umgesetzt. In der Versagung sind auch jede Menge Fehler drin, angefangen damit, dass wir hier seit 2013 seien nach ihren Unterlagen (nach meinen habe ich das Grundstück in 2020 gekauft und zu dem Zeitpunkt war es völlig vermüllt und ohne Wagen).

      Letztlich zeigt die starre Positionierung der Ämter folgendes:

      1. Die haben Angst vor Nachahmungseffekt (ist so in der Versagung auch geschrieben, auch sonst jede Menge im Konjunktiv geschrieben, hätte, würde, wäre, ...)
      2. Die Akteure der Behörden haben sich Positioniert, die sind aber alle auch schon älter und in den nächsten Jahren dann in Rente
      3. Vor Gericht haben wir keine schlechten Karten. Dass es ein juristischer Weg wird, ist bei der Engstirnigkeit der Behörde wohl unumgänglich!

      Übrigens ist die Richtung der Versagung bereits mit der Anrede klar: Nicht "Sehr geehrter Herr ..." sondern "Guten Tag Herr ..."

      Ich hätte lieber eine politische Lösung gefunden, scheint aber nicht gewollt.

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    • ... eskaliert, das würde ich gar nicht sagen. Nur: Die Behörde hat sich - auch öffentlich - festgelegt und kommt so schnell nicht davon runter. Auswege wären:

      1. Die politischen Akteure dort wechseln (politische, das sind die Köpfe der Behörden nun mal, jede Besetzung ein Politikum, die sind auch schon alle älter, dauert gar nicht mehr lang ...)
      2. Man geht vor Gericht (da sieht es gar nicht so schlecht aus, bei den vielen Fehlern in der Versagung der Baugenehmigung, (deren Erfordernis man sowieso in Frage stellen kann, aber das wäre dann wirklich eine deutlich höhere juristische Ebene). Wobei die Akteneinsicht, zur Formulierung des Widerspruchs erforderlich, noch nicht gewährt wurde.

      Folgen wären:
      zu 1. Man findet eine Lösung im Einvernehmen, sprich miteinander und im Dialog.
      zu 2. Es ist ein ewig langes Spiel, also auch Nervenaufreibend für alle Beteiligten, vor allem die BewohnerInnen und da speziell die Kinder, außerdem ist es nicht im Dialog sondern in der Konfrontation. Und natürlich mit Kosten verbunden.

      Der juristische Weg bedeutet:
      Widerspruch -> Widerspruchsausschuss -> ggf. (bzw. wahrscheinlich) Gerichtsprozess (oder auch -prozesse);
      Der zweite Weg wird es wohl werden, und solange das läuft, also 2einhalb oder drei Jahre, ist erstmal "Ruhe" was akute Bedrohung angeht. Aktuell wartet der Anwalt auf die Akteneinsicht, die nun schon seit 10 Wochen auf sich warten lässt (wahrscheinlich wird die Akte vorher noch frisiert), vorher wird es auch keine Begründung zum Widerspruch geben, entsprechend auch kein Ergebnis vom Widerspruchsausschuss.

      Ach ja, nicht unbedeutend:
      Im März sind Oberbürgermeisterwahlen in Kassel. Die Kandidaten werden wir natürlich im Vorfeld kontaktieren. Bei den Rückmeldungen über Medien und Zeitungen in Form von Leserbriefen etc. (nur positive) eignet sich das Thema "Wagenkuppe" auch als ein Thema, zu dem sich die OB-Kandidaten öffentlich bekennen soll(t)en.

      Knallbunte Grüße, der Chicken

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    • In dem von dir verlinken PDF. wird erklärt, warum man für Bauwagen eine Baugenehmigung benötigt. Darin wird auch der Flächennutzungsplan erklärt, was das Stehen in Innen-Außen und sonstigen Bereichen betrifft, die Versorgung, Entsorgung, Zufahrt usw.. Du hast das ja alles gelesen und verstanden bevor du das Grundstück gekauft hast. Demnach werdet ihr ja nicht nach teurem und erfolglosem Widerspruch und Klage nach max. 3 Jahren geräumt und bleibt auf einem Wiesengrundstück sitzen. Das Pdf. "Wohnen ohne Fundament" ist nur zum empfehlen. Wenn man das gelesen und verstanden hat, bekommt man keine Probleme.
    • Was sind "Bauliche Anlagen" gem. § 2 Hessischer Bauordnung ( HBO ) ? Warum ist das wichtig ? Weil alle "baulichen Anlagen" nach Bundesbaurecht eine Baugenehmigung benötigen -> sonst Schwarzbau = Abriss oder Räumung Bauwagen werden in § 2 HBO doch gar nicht erwähnt ! Doch, später in den Folgeabsätzen zu " Gebäuden". "Gebäude" sind "bauliche Anlagen". Wer hätte das gedacht ?! Gemäß HBO ist ein Bauwagen sinngemäß " Ein Gebäude/ eine Bauliche Anlage die von Menschen betreten werden kann und auf dem Boden ruht..." Das steht in den übrigen Landesbauordnungen nicht viel anders. Wenn bei der Bauaufsicht ( hieß früher Baupolizei ) bereits eine Akte über einen Platz geführt wird, ist es so gut wie zu spät. Wie man Plätze legalisieren kann, steht im pdf. "Wohnen ohne Fundament" § 2 HBO rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-BauOHE2018pP2