Grundstück für Wagenplatz

    • Rechtliches
    • Ich konnte keine klare Hierarchie zwischen Außen-/Innen-Bereich und Flächennutzungsplan finden. Ein Bebauungsplan steht auf jeden Fall über §34/ 35 BauGB.
      Allerdings wird nicht durch die Gemeinde o.Ä. festgelegt, was Aussen- und Innen-Bereich ist, sondern das wird anhand der Gegebenheiten vor Ort hinfantasiert.
      Den Begriff Wohnbaufläche kennt § 4 BauNVO imi Übrigen gar nicht.
      Wenn du's wissen willst, fag' den Haus und Wagenrat in Leepzsch. die wissen sowas. Theoretisch sollte die Stadtverwaltung aber auch auf die Frage antworten können, was es mit dem FNP auf sich hat...
      Und jetzt noch 'n Smiley, weil sich das so gehört im Internet :?:
    • Danke für die Infos.

      Sogge :

      Allerdings wird nicht durch die Gemeinde o.Ä. festgelegt, was Aussen- und Innen-Bereich ist, sondern das wird anhand der Gegebenheiten vor Ort hinfantasiert.
      Anscheinend, je nachdem wer so wo Entscheidungsgewalt ausübt, derzeit erst erlebt. Eine Gemeinde hat Grundstücke zum Innenbereich deklariert, indem die Grenzen jeweils von der äußersten Bebauung gezogen wurden.
      Keine Ahnung und davon zuviel.

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